Motorrad-Klassen
AM
Geltungsbereich:
- Zweirädrige Kleinkrafträder
(auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h; bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW; bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³. - Krafträder bbH max. 45 km/h
die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor); Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum. - Dreirädrige Kleinkrafträder
mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h; Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³; bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW; bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW. - Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h; Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³; bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW; bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW; Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).
Voraussetzungen:
- Mindestalter 15 Jahre
A1
Geltungsbereich:
- Krafträder
(auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg. - Dreirädrige Kraftfahrzeuge
mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.
Voraussetzungen:
- Mindestalter 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen:
- AM
Weiterführende Informationen und ggf. Voraussetzungen mit Verlinkungen am Ende dieser Seite.
A1 mit Schlüsselzahl 196.
09.01.2020
- Neue Verordnung zur Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 196.
- Zum Führen von Krafträdern der Klasse A1 gemäß Anlage 7b der FeV.
A2
Geltungsbereich:
- Krafträder
(auch mit Beiwagen) mit
einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,
die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen:
- A1, AM
Weiterführende Informationen und ggf. Voraussetzungen mit Verlinkungen am Ende dieser Seite.
A
Geltungsbereich:
- Krafträder
(auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h. - Dreirädrige Kraftfahrzeuge
mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Voraussetzungen:
- Mindestalter für Krafträder ab 24 Jahre bzw. ab 20 Jahre (bei mindestens 2 Jahre Vorbesitz von Klasse A2)
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge ab 21 Jahre
Eingeschlossene Klassen:
- A2, A1, AM
Weiterführende Informationen und ggf. Voraussetzungen mit Verlinkungen am Ende dieser Seite.
Legende
Abkürzungen:
- bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
- zGM = zulässige Gesamtmasse
Achtung:
- Je nach Führerscheinklasse können weitere Qualifikationen erforderlich sein.
- Die Beschreibung der einzelnen Führerscheinklassen finden Sie, wenn Sie diesem Link folgen.
- Und noch mehr Detailinformationen erhalten Sie beim Fahrlehrerverbandes Baden Württemberg e.V.
- Quelle der Informationen:
http://www.fahrlehrerverband-bw.de